Allgemeine
Vertragsbedingungen
§ 1 Angebot und
Vertragsabschluss
Die
vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können
dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer
Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte
Dienstleistung tätigen.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An
allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen
Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor.
Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir
erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung. Soweit
wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind
diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
(1)
Die Zahlung für die erbrachte Leistung hat in Bar oder auf das der Startseite
(Homepage) bzw. in den Ihnen gelieferte Unterlagen genannte Konto zu erfolgen.
Der
Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2)
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist das Entgelt innerhalb von 21 Tagen
nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Basiszinssatz p. a. (wenn nicht ein Zahlungsaufschub vereinbart
wurde) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren
Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns
nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in
zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem
Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Gewährleistung und
Mängelrüge
Betrifft:
Schädlingsbekämpfung:
(1)
Da es sich bei unserer Dienstleistung um Arbeit an lebenden Objekten handelt
können wir lediglich aufgrund von Pflichtverletzung unserer gesetzlichen
Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Arbeiten haften.
(2)
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden
Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen
, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3)
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4)
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden,
soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen, nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir
im Übrigen nicht.
§ 6 Sonstiges
(1)
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Zuletzt bearbeitet: 16.04.2012